Was wird bei einem Trauerfall benötigt?
Sämtliche Urkunden müssen im Original oder als beglaubigte Kopie vorgelegt werden. Bei ausländischen Urkunden muss auch eine schriftliche Übersetzung der Urkunden, von einem staatlich geprüften Übersetzer, im Original vorgelegt werden.
Verheiratet
Bei verheirateten das Familienstammbuch > Familienbuchabschrift > Heiratsurkunde (bei Eheschließungen ab 2009 die Eheurkunde und die jeweilige Geburtsurkunde)
Verwitwet
Bei verwitweten das Familienstammbuch > Heiratsurkunde (bei Eheschließungen ab 2009 die Eheurkunde und die Geburtsurkunde) > die Sterbeurkunde des Ehepartners
Geschieden
Bei geschiedenen Ehepartnern die Heiratsurkunde (bei Eheschließungen ab 2009 die Eheurkunde und die Geburtsurkunde) > das rechtskräftige Scheidungsurteil
Lebenspartner
Bei Lebenspartnern die Erklärung nach dem LPartG sowie von beiden die Geburtsurkunde
Verwitwete Lebenspartner
Bei verwitweten Lebenspartnern die Erklärung nach dem LPartG, die Geburtsurkunde und die Sterbeurkunde des Lebenspartners
Aufgehobene Lebenspartnerschaft
Bei aufgehobener Lebenspartnerschaft die Erklärung nach dem LPartG, die Geburtsurkunde und das rechtskräftige Aufhebungsurteil
Ledigen
Bei Ledigen die Geburtsurkunde
Versicherungsunterlagen:
- Rentenversicherungs-/Pensionsnummer
- Krankenversichertenkarte
- Versicherungsscheine von Lebens- oder Sterbegeldversicherungen bzw. Sterbekassen
- Gewerkschaftsbücher oder -ausweise
- Mitgliedsbücher oder -ausweise
Sonstiges:
- Gültiger Personalausweis der Verstorbenen Person
- Persönliche Kleidung (falls gewünscht)
- Sarg- oder Grabbeigaben (z.B. Rosenkranz, Fotos, Briefe, selbst gemalte Bilder, etc.)