Unterlagen

Was wird bei einem Trauerfall benötigt?

Sämtliche Urkunden müssen im Original oder als beglaubigte Kopie vorgelegt werden. Bei ausländischen Urkunden muss auch eine schriftliche Übersetzung der Urkunden, von einem staatlich geprüften Übersetzer, im Original vorgelegt werden.

Verheiratet

Bei verheirateten das Familienstammbuch > Familienbuchabschrift > Heiratsurkunde (bei Eheschließungen ab 2009 die Eheurkunde und die jeweilige Geburtsurkunde)

Verwitwet

Bei verwitweten das Familienstammbuch > Heiratsurkunde (bei Eheschließungen ab 2009 die Eheurkunde und die Geburtsurkunde) > die Sterbeurkunde des Ehepartners

Geschieden

Bei geschiedenen Ehepartnern die Heiratsurkunde (bei Eheschließungen ab 2009 die Eheurkunde und die Geburtsurkunde) > das rechtskräftige Scheidungsurteil

Lebenspartner

Bei Lebenspartnern die Erklärung nach dem LPartG sowie von beiden die Geburtsurkunde

Verwitwete Lebenspartner

Bei verwitweten Lebenspartnern die Erklärung nach dem LPartG, die Geburtsurkunde und die Sterbeurkunde des Lebenspartners

Aufgehobene Lebenspartnerschaft

Bei aufgehobener Lebenspartnerschaft die Erklärung nach dem LPartG, die Geburtsurkunde und das rechtskräftige Aufhebungsurteil

Ledigen

Bei Ledigen die Geburtsurkunde

Versicherungsunterlagen:

  • Rentenversicherungs-/Pensionsnummer
  • Krankenversichertenkarte
  • Versicherungsscheine von Lebens- oder Sterbegeldversicherungen bzw. Sterbekassen
  • Gewerkschaftsbücher oder -ausweise
  • Mitgliedsbücher oder -ausweise

Sonstiges:

  • Gültiger Personalausweis der Verstorbenen Person
  • Persönliche Kleidung (falls gewünscht)
  • Sarg- oder Grabbeigaben (z.B. Rosenkranz, Fotos, Briefe, selbst gemalte Bilder, etc.)